Wo steht das?

Auch wenn ein Verkäufer eine Arztpraxis unter dem Vorwand der Beratung betritt, will er doch immer in erster Linie Geräte, Apparate, Instrumente und Verbrauchsmaterial verkaufen.

Auf dieses Ziel hin wird er von seiner Firma psychologisch geschult, damit er die Ärzte und das medizinische Personal «verkaufsorientiert» bearbeiten kann.

Nicht selten stellen Verkäufer nicht belegte Behauptungen auf, um neue Produkte zu verkaufen. So wird z.B. den Ärzten suggeriert, dass «alte» Apparate nicht mehr tauglich seien und den Forderungen des Kantonsapothekers nicht mehr genügten. Oder es wird die Anwendung von Testprogramm bei der Sterilisation in Frage gestellt oder schlichtweg falsch erklärt. Manchmal werden sogar neue Arbeitsabläufe erfunden, damit ein neues Produkt in das Konzept passt. Den Beleg für ihre Behauptungen bleiben die Verkäufer häufig schuldig.

Um kein Opfer der Verkaufsbranche zu werden, schlagen wir den Ärzten und dem medizinischen Personal vor, die Verkäufer bei solchen Äusserungen darauf zu behaften und den schriftlichen amtlichen Beleg dafür zu fordern.

Mit der Frage: «Wo steht das?» dürften die Verkäufer sich beim nächsten Kundenbesuch entweder besser vorbereiten oder kleinlaut werden.

Unter einem amtlichen Dokument verstehen wir in erster Linie die Vorgaben der Kantonsapotheker, welche auf https://www.kantonsapotheker.ch/de/leitlinien-positionspapiere einsehbar sind.

Ein amtliches Dokument kann jedoch auch ein Merkblatt eines Kantonsapothekers / einer Kantonsapothekerin sein, welches er / sie auf seiner / ihrer Webpage publiziert hat.

Wenn Sie unsicher sind, was den Vorgaben der Kantonsapotheker entspricht oder nicht, dann lassen Sie sich durch eine einfache E-Mail-Anfrage einen angefragten Sachverhalt per E-Mail durch den Kantonsapotheker / die Kantonsapothekerin schriftlich bestätigen oder verwerfen. Eine E-Mail ist rechtsgenüglich. Die E-Mail-Antwort des Kantonsapothekers / der Kantonsapothekerin wird zum Bestandteil des QSS und schützt Sie bei einer Inspektion vor gegenteiligen Behauptungen durch den Prüfenden.

Verlangen Sie eine Beratung von QuaSi-Concept oder besuchen Sie unsere Kurse. Wenn Sie alles wissen wollen, lassen Sie sich am besten ein Schweizer QSS installieren.

 

Ich grüsse Sie freundlich

 

lic. phil. Roland Kissling
Inhaber und Geschäftsführer
QuaSi-Concept

Pin It on Pinterest