Umbau – Neubau
Bekanntlich will das Kontrollorgan (Kantonsapotheker) bei einem bevorstehenden Um- oder Neubau einer medizinischen Einrichtung die Baupläne begutachten.
In diesen Plänen müssen die Apparate und Geräte fix eingezeichnet sein und beim Wiederaufbereitungsraum müssen zusätzlich noch die drei verschiedenen Zonen markiert sein.
Auf den ersten Blick scheint es sich bei dieser Forderung um eine Schikane zu handeln. Beim näheren Hinsehen erweist sich diese Forderung jedoch als wohlmeinende Schutzmassnahme zu Gunsten des Bauherrn.
Denn es macht Sinn, dass das Kontrollorgan vor dem Um- oder Neubau anhand der Pläne eine Kritik anbringt. Auf diese Weise kann das Bauprojekt noch ohne Unkosten korrigiert werden. Wenn die Kritik erst nach dem teuren Umbau durch das Kontrollorgan erfolgt, entstehen teure Nachfolgekosten.
Abgesehen vom finanziellen Aspekt ist der Bauherr durch die Einreichung der Baupläne bei einer künftigen Inspektion durch den Kantonsapotheker auch geschützt. Denn er kann dem Inspektor den schriftlichen Beleg erbringen, dass er die Pläne zur Begutachtung dem Kontrollorgan unterbreitet habe und diese nicht kritisiert worden seien.
Die medizinischen Zulieferer haben seit einiger Zeit die Eingabe der Baupläne zur Kenntnis genommen und sie gleich als gewinnbringendes Projekt umgesetzt: Sie haben in ihren Firmen nämlich Sektionen oder Abteilungen geschaffen, die sich ausschliesslich mit solchen Um- oder Neubauprojekten befassen.
QuaSi-Concept erhält nun immer mehr Kenntnis von solchen medizinischen Zulieferern, denen es an Kompetenz in dieser Angelegenheit mangelt. Denn nicht selten wandern ihre Kunden enttäuscht zu QuaSi-Concept ab, nachdem sie solchen Firmen viel Geld bezahlt haben, ohne dass die Umbau- oder Neubaupläne durch die Kantonsapotheker akzeptiert worden wären.
Aber nicht nur medizinischen Zulieferern mangelt es an Kompetenz in dieser Sache. Auch renommierte Baufirmen mit angeblich jahrelanger Erfahrung in diesem Bereich kennen die Vorgaben der Kantonsapotheker nicht und ebenso wenig die medizinischen Arbeitsabläufe. Deshalb passieren auch bei diesen Firmen häufig massive Planungsfehler, die am Ende der Kunde zu berappen hat.
QuaSi-Concept bietet Ihnen einen Gratis-Service an:
Lassen Sie einen Um- oder Neubau durch einen einfachen Schreiner planen und zeichnen. Danach soll der Schreiner die Pläne in Form eines PDF’s QuaSi-Concept zusenden. Wir geben dann gratis einen Kommentar zu den Plänen ab. Danach passt der Schreiner die Pläne an und Sie können sie direkt dem Kantonsapotheker zur Begutachtung per E-Mail und im PDF zusenden.
Das ist für Sie die kostengünstigste Variante!