Validierung – Re-Validierung
Viele Apparate-Verkäufer behaupten, in der Schweiz sei eine Re-Validierung der Apparate nicht notwendig. Sie würde von den Kantonsapothekern nicht kontrolliert.
Diejenigen Apparate-Verkäufer, welche die Re-Validierung für notwendig erachten, behaupten, der Validierungs-Zyklus der Apparate betrage 1 Jahr.
Zur ersten Behauptung:
Überprüft man die entsprechenden Vorschriften der Kantonsapotheker auf http://www.kantonsapotheker.ch/index.php?id=842, so stellt man fest, dass in den entsprechenden Checklisten für Ärzte (checkliste_003_v01) und Zahnärzte (checkliste_zahnarztpraxen_002_v01d_011213) sehr wohl die Erst-Validierung und Re-Validierung kontrolliert werden.
Zur zweiten Behauptung:
Überprüft man das immer noch gültige Dokument der Arbeitsgruppe der Kantonsapotheker (KIGAP), welches zusammen mit swissmedic publiziert worden ist («Gute Praxis zur Aufbereitung von Medizinprodukten in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie bei weiteren Anwendern von Dampf-Klein-Sterilisatoren, Version 1.0d / April 2010“), so kann auf Seite 28 unter «D5 Erneute Beurteilung (Revalidierung)» das Folgende gelesen werden:
«… Eine regelmässige Revalidierung erhöht die Betriebssicherheit und sollte gemäss Empfehlung der Norm CEN ISO TS 17665-2 (Kap. 12.4) jährlich, bzw. nach Angaben des Herstellers, vorgenommen werden.»
Aus dieser Textpassage wird ersichtlich, dass die Apparate-Verkäufer jeweils nur den ersten Teil dieses Satzes zitieren. Wenn aber der Hersteller in der Bedienungsanleitung einen anderen grösseren Re-Validierungs-Zyklus zulässt, wird dies geflissentlich verschwiegen.
Weshalb lassen die Apparate-Verkäufer jeweils den zweiten wesentlichen Teil des Satzes weg?
Wir müssen uns in Erinnerung rufen, dass ein Apparate-Verkäufer ein niedriges fixes Monatssalär erhält und gezwungen ist, durch den Apparate-Verkauf sein Einkommen zu erhöhen. Da nicht nur der Verkäufer am Apparate-Verkauf verdient, sondern viel mehr auch die Verkaufsfirma, hat die Firma ein reges Interesse daran, die Apparate-Verkäufer auf hohem Niveau psychologisch zu schulen, um möglichst viele Apparate zu verkaufen. Das erklärt auch, warum die meisten Verkaufsfirmen ihre Stärken nicht in den Bereichen „Nach-Verkaufs-Beratung“ und „Reparaturen“ haben.
Dazu kommt, dass die Verkaufsfirma nicht nur am Apparate-Verkauf sondern auch an der angeblich jährlichen Re-Validierung des Apparates Geld verdienen will. Wenn man weiss, dass ein Tisch-Sterilisator Klasse B heute in der Schweiz zwischen 7‘000 und 12‘000 CHF kostet und eine Re-Validierung bei diesen Geräten mit Spesen auf rund 2‘000 CHF zu stehen kommt, wird klar, weshalb der Geräteverkäufer den zweiten Teil des oben erwähnten Satzes geflissentlich weglässt.
Wartungs-Zyklus
Betritt ein Verkäufer eine Praxis, weiss er genau, welches psychologische Muster die für den Kauf verantwortliche Person der Praxis innehat. Er wird seine ganze psychologische Schulung dafür einsetzen, möglichst viele Medizinprodukte mit jährlichen Re-Validierungs- und Wartungs-Zyklen zu verkaufen. Im Idealfall bringt er auch noch einige Service-Verträge an den Mann. Dabei werden nicht nur lautere Verkaufsmethoden angewendet. Beispielsweise gibt es für Zahnärzte Hygiene-Apparate für die Hand- und Winkelstücke. Die meisten dieser Apparate reinigen und pflegen. Es gibt ganz wenige solcher Apparate die zusätzlich auch desinfizieren. Trotzdem behaupten viele Apparate-Verkäufer, der zu verkaufende Apparat desinfiziere, obwohl sie genau wissen, dass er das nicht tut.
Um falschen Behauptungen vorzubeugen und Geld zu sparen, raten wir den Ärzten und Zahnärzten, zuerst in der eigenen in Papierform vorliegenden Bedienungsanleitung des Apparates die Re-Validierungs- und Wartungs-Zyklen zu suchen. Diese Zyklen haben Gültigkeit. Sind keine Re-Validierungs- und Wartungs-Zyklen in der besagten Bedienungsanleitung zu finden, geht die Verantwortung für die Re-Validierung und Wartung voll und ganz an den Praxisbesitzer über.
Wenn Apparate-Verkäufer aus lauter Eigennutz Behauptungen aufstellen, dann raten wir, darauf zu bestehen, sich entweder in der eigenen Bedienungsanleitung die entsprechende Textpassage zeigen oder aber sich die gesetzlichen Vorgaben auf www.kantonsapotheker.ch bzw. auf der Webseite des Kantonsapothekers vorführen zu lassen.
Service-Verträge
Aus den obigen Bemerkungen kann abgeleitet werden, dass in vielen Fällen, in welchen der betreffende Apparat gemäss der eigenen schriftlich vorliegenden Bedienungsanleitung keine jährliche Re-Validierung bzw. Wartung verlangt, ein Service-Vertrag obsolet wird. Denn bei einem solchen Vertrag erscheint die Verkaufsfirma unaufgefordert jährlich in der Praxis, um an den Apparaten eine Re-Validierung oder Wartung durchzuführen, obwohl diese bei genauerem Hinsehen in der Bedienungsanleitung wahrscheinlich gar nicht notwendig wäre.
Wenn wir Sie für die Verkaufsmethoden der Apparate-Verkäufer sensibilisieren konnten, werden Sie Geld sparen!
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ich grüsse Sie freundlich
lic. phil. Roland Kissling
Inhaber und Geschäftsführer
QuaSi-Concept