Selbstdeklaration
In verschiedenen Kantonen versendet der Kantonsapotheker den Zahnärzten, Ärzten, Gynäkologen etc. ein zehnseitiges Formular zum Ausfüllen – die sogenannte Selbstdeklaration.
Diejenigen Ärzte, welche dieses Formular erhalten, ausgefüllt und wieder an das Kontrollorgan zurückgesandt haben, wiegen sich in Sicherheit, keine Inspektion durch den Kantonsapotheker erdulden zu müssen. Weit gefehlt!
Die Selbstdeklaration dient dem Kontrollorgan dazu, die Dringlichkeit einer Kontrolle in einer Arztpraxis zu bestimmen.
Je nach dem, was unter der Rubrik „Qualitätssicherungssystem“ oder „Aufbereitung“ aufgeführt wird, ist für den Kantonsapotheker eine Inspektion vor Ort dringlicher oder weniger dringlich.
In der Vergangenheit hat die Ärzteschaft bei der Rubrik „Qualitätssicherungssystem“ stets oder fast immer die Antwort „vorhanden“ gegeben.
Stichproben durch den Kantonsapotheker haben in verschiedenen Kantonen ergeben, dass diese Antwort in den meisten Fällen entweder überhaupt nicht zutraf oder aber das Qualitätssicherungssystem einer Prüfung bei weitem nicht standhielt.
Dieses nachhaltige Verhalten der Ärzteschaft hat beim Kontrollorgan dazu geführt, unabhängig der gegebenen Antwort, das Qualitätssicherungssystem entweder schriftlich einzufordern oder gleich vor Ort zu überprüfen.
Wird das Qualitätssicherungssystem vom Kantonsapotheker vor Ort überprüft, kommt dies einer Inspektion gleich.
Wird das Qualitätssicherungssystem vom Kantonsapotheker schriftlich angefordert und stellt es sich als ungenügend heraus, wird dem betreffenden Arzt eine Frist zur Installation des Qualitätssicherungssystems gesetzt zusammen mit dem Hinweis, dass nach der Installation eine nicht angekündigte Inspektion stattfinden wird.
Nur bei denjenigen Ärzten, die ein korrektes Qualitätssicherungssystem dem Kantonsapotheker einreichen, drängt sich für das Kontrollorgan nicht unmittelbar eine Inspektion auf.
Haben Sie eine Selbstdeklaration erhalten und fühlen sich beim Ausfüllen unsicher? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Ich grüsse Sie freundlich
lic. phil. Roland Kissling
Inhaber und Geschäftsführer
QuaSi-Concept