«Röntgen» als fester Bestandteil des Schweizer QSS

Seit 2020 ist das «Röntgen» ein fester Bestandteil des Schweizer Qualitäts-Sicherungs-Systems (QSS) von QuaSi-Concept.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt auf seiner Webpage den medizinischen Anwendern eine beachtliche Anzahl von spezialisierten Röntgenfirmen zur Wartung / Prüfung der Röntenapparate.

QuaSi-Concept kommt bei der Installierung des Schweizer QSS immer wieder in Kontakt mit solchen Röntgenfirmen. Dabei stellen wir fest, dass diese Röntgenfirmen zwar oft langjährige Erfahrungen im Bereich «Röntgen» haben, aber trotzdem mit ihren juristischen Kenntnissen nicht à jour sind.

Inhaltlich basiert das «Röntgen-QSS» auf der sogenannten Röntgenverordnung. Wir stellen fest, dass viele Röntgenfirmen die Röntgenverordnung nicht genau kennen bzw. sie zumindest nicht korrekt umsetzen.

Diese Ungenauigkeiten bei der Umsetzung der Röntgenverordnung führen in der Praxis dazu, dass die vier verschiedenen Konstanzprüfungen und ebenso die vier verschiedenen Zustandsprüfungen, die alle eigene von der Röntgenverordnung vorgeschriebene Prüfungszyklen haben, sehr fahrlässig oder gar nicht befolgt werden.

Erschwerend wirkt dabei zusätzlich noch, dass die acht verschiedenen Prüfzyklen dadurch beeinflusst werden, ob ein DVT oder ein OPT oder Tubi vorliegen.

Noch komplizierter wird es dann, wenn in einer Praxis eine Mischung solcher Röntgenapparate vorliegt, was der Mehrheit der Fälle entspricht.

Die Prüfzyklen werden schliesslich noch dadurch beeinflusst, dass es einen Unterschied macht, ob eine analoge oder digitale Bildverarbeitung vorliegt.

Viele Röntgenfirmen scheinen sich der Komplexität der Röntgenverordnung und der Umsetzung in der Realität nicht voll bewusst zu sein. Da hilft ihnen auch nicht, dass sie jahrelange Erfahrung mit «Röntgen» haben.

Gerade namhafte Firmen ruhen sich zu stark auf ihren Lorbeeren aus und haben häufig auch keinen Rechtsdienst, der sich mit solchen Missständen auseinandersetzen sollte.

Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich zuerst zu vergewissern, ob eine Röntgenfirma die Röntgenverordnung kennt, was diese Verordnung auf Ihre einzelnen Apparate für Auswirkungen zeitigt und welche Kosten damit verbunden sind.

Die Röntgenverordnung kann unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/508/de


Ich grüsse Sie freundlich


lic. phil. Roland Kissling

Inhaber und Geschäftsführer

QuaSi-Concept

Pin It on Pinterest