Notfälle
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Schweizer Qualitäts-Sicherungs-System (QSS) sind zwei bestimmte Notfälle schriftlich abzuhandeln:
1. Der Patient als Notfall
Dabei müssen die gesetzlichen Grundlagen aufgeführt, danach die Fachverantwortung, die Ausstattung, die Schulung und die Massnahmen der ersten Hilfe umschrieben werden.
2. Das Team-Mitglied als Notfall
Verletzt sich ein Team-Mitglied mit kontaminierten Instrumenten, muss klar beschrieben sein, was zu tun ist. Insbesondere ist ein Massnahmenkatalog zu erstellen.
Geräte, die zur Notfallausrüstung gehören, wie z.B. ein Defibrillator, ein Blutdruckgerät, ein Finger-Oximeter, eine Sauerstoffflasche etc. müssen im QSS-Handbuch gemäss den QSS-Kriterien beschrieben sein. Insbesondere muss aus der Beschreibung hervorgehen, wie das Gerät gemäss Gebrauchsanleitung gereinigt und gewartet bzw. validiert werden muss.
Hoffen wir, dass solche Notfälle nie auftreten!
Ich grüsse Sie freundlich
lic. phil. Roland Kissling
Inhaber und Geschäftsführer
QuaSi-Concept