News aus den Mängellisten der Kantonsapotheker

Immer wieder erweisen sich die Mängellisten der Kantonsapotheker als wahre Fundgruben von neuen Erfordernissen, die sich in einem Schweizer Qualitäts-Sicherungs-System (QSS) niederschlagen müssen.

Obwohl die Kantonsapotheker auf ihrer Webpage gesetzliche Grundlagen präsentieren, die für die ganze Schweiz Gültigkeit haben, stellt sich bei einem Vergleich ihrer Mängellisten heraus, dass von Kanton zu Kanton unterschiedliche Dokumente verlangt werden.

Es kann sogar festgestellt werden, dass die Kantonsapotheker bei ihren Inspektionen von Kanton zu Kanton unterschiedliche Akzente setzen.

Stellt ein Kantonsapotheker neue Inspektoren an, kommt es häufig vor, dass diese sich profilieren wollen und in ihren Mängellisten Erfordernisse auflisten, die bis anhin nicht erforderlich waren.

Im Bestreben, ihr Wissen zu vertiefen, lassen sich manchmal neue Inspektoren dazu hinreissen, bei medizinischen Zwischenhändlern sogenannte Fortbildungskurse zu besuchen. Gegen Fortbildungskurse ist eigentlich nichts einzuwenden. Wenn aber die sogenannten Fortbildungskurse von namhaften Firmen der Medizinbranche gesponsert werden, damit möglichst ihre Produkte den Teilnehmern vorgestellt werden, oder sogar der Kursveranstalter selber Verkäufer ist, dann wird der besagte Fortbildungskurs häufig zu einer reinen Verkaufsveranstaltung, welche sich ausschliesslich um die zu verkaufenden Produkte dreht. Wenn die neuen Inspektoren bei solchen Veranstaltungen dann keine Kritikfähigkeit zeigen, unterliegen sie der Rhetorik solcher Verkäufer. Als Resultat solcher Einflussnahme können wir dann häufig neue Erfordernisse in den Mängellisten lesen, welche auf bestimmten Webpages von Verkäufern anzutreffen sind. Somit haben die Verkäufer die Inspektoren zu ihren Gunsten instrumentalisiert, was zu vermeiden ist.

Neue SOP’s und ihre Nachweisdokumente, die in einem Schweizer QSS gefordert werden:

  • SOP für den täglichen Abwaschtest beim Thermodesinfektor
  • SOP für die wöchentliche Prüfung der Reinigungsleistung mittels Prüfkörper beim Ultraschallbad
  • SOP für das Arbeiten in der gelben Zone der Wiederaufbereitung
  • SOP für die Archivierung der Patientendokumentation
  • SOP für das verwendete Informatikprogramm
  • SOP für die Archivierung der Rechnungen
  • SOP für die Archivierung der Lieferscheine
  • SOP für die Abgabe der Arzneimittel
  • SOP für die Kennzeichnung der Arzneimittel
  • SOP für die Verfalldatenkontrolle
  • SOP für das Röntgen

 

Ich grüsse Sie freundlich

 

lic. phil. Roland Kissling

Inhaber und Geschäftsführer

QuaSi-Concept

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