Neue Empfehlung zu Patientenschutzmitteln im Strahlenschutz der Zahnmedizin

Im Oktober 2023 einigten sich die Schweizerische Gesellschaft für Dentomaxillofaziale Radiologie (SGDMFR) und die Schweizerische Zahnärztegesellschaft (SSO) auf eine gemeinsame Stellungnahme zu Patientenschutzmittel im Strahlenschutz der Zahnmedizin, welche dann im November 2023 auf der Webpage der SGDMFR publiziert worden ist. Bei dieser Stellungnahme handelt es sich um eine Empfehlung. Die Röntgenverordnung soll in naher Zukunft entsprechend angepasst werden.

Entscheidend bei der Entstehung der besagten Empfehlung ist die Erkenntnis, dass Schilddrüsenkarzinome durch eine vermehrte Strahlenexposition bei Kindern und Jugendlichen auch im Zusammenhang mit vermehrter zahnärztlicher niederdosierter Strahlenexposition einhergeht. Solche Schilddrüsenkarzinome werden bei ungenügendem Schutz später bei jungen Erwachsenen Mitte / Ende 30 diagnostiziert. Deshalb ist die Schilddrüse bei zahnärztlichen Röntgenaufnahmen für Personen bis zum Abschluss des Wachstums (weiterhin) zu schützen.

Die besagte Empfehlung enthält folgende vier Punkte (Zitat):

  • Schilddrüsen-Schutzschild/kragen bei allen Intraoralen Röntgenbildern
  • Keine Anwendung von Schutzmitteln bei der Panoramaschichtaufnahme
  • Schilddrüsen-Schutzkragen bei der lateralen Cephalometrie
  • Schilddrüsen-Schutzkragen bei DVT, bei dem die Schilddrüse im direkten Strahlengang oder näher als 5 cm zum FOV (Field of View) ist, sofern die Bildqualität dies für die Beantwortung der klinischen Fragestellung zulässt. Zur Umsetzung ist eine konsequente Einblendung / Auswahl des geeigneten Volumens notwendig.

Umgekehrt heisst diese Empfehlung aber auch, dass ausgewachsene Personen nicht mehr geschützt werden müssen.

Bei erwachsenen Personen ist es aber angezeigt, auf ihren Wunsch hin trotzdem einen Schutz anzubringen, damit sich das Wohlbefinden des Patienten einstellen kann.

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