Das qualifizierte Kontrollorgan
Welche Qualitätsansprüche heute an einen Inspektor gestellt werden, wurde im letzten Newsletter abgehandelt.
Damit die Glaubwürdigkeit, Kompetenz und Effizienz eines Kontrollorgans gewährleistet werden können, müssen folgende Regeln zur Anwendung kommen:
Glaubwürdigkeit:
- Die Glaubwürdigkeit eines Kontrollorgans beginnt mit der Qualifikation eines jeden Inspektors.
- Dann ist aber auch wesentlich, dass der Inspektor dasjenige Fachgebiet überprüft, für welches er sich ausweisen kann.
- Schliesslich kann die Glaubwürdigkeit eines Kontrollorgans sichergestellt werden, wenn die ausgestellte Verfügung nicht von einem einzigen Inspektor, sondern von einem Gremium von Inspektoren verfasst und unterschrieben worden ist.
Kompetenz:
- Das Kontrollorgan ist kompetent, wenn es aus fachkompetenten Inspektoren besteht.
- Um voreingenommene bzw. missbräuchliche Verfügungen zu vermeiden, ist das Kontrollorgan aus mehreren Inspektoren zusammengesetzt.
- Jeder Inspektor des Kontrollorgans hat die gleiche Entscheidkraft.
- Eine Pattsituation innerhalb des Kontrollorgans wird mit einer ungeraden Zahl von Inspektoren wettgemacht.
- Ein Inspektor ist der jährlich ernannte Präsident des Kontrollorgans und fällt den Stichentscheid, sollte sich das Kontrollorgan bezüglich einer Verfügung nicht einig sein.
Effizienz:
- Die Inspektion soll eine Kurzinspektion von wenigen Stunden sein.
- Die Kosten für die Inspektion soll der Staat übernehmen. Denn die Verwaltung, zu welcher das Kontrollorgan gehört, ist ja von den Steuergeldern der Bürger finanziert und von daher bereits bezahlt.
- Die zu prüfende medizinische Einheit soll 14 Tage vor der Inspektion über die bevorstehende Inspektion benachrichtigt werden.
- Im Benachrichtigungsschreiben sollen die zu prüfenden Bereiche mit einzelnen Schlagworten festgehalten werden.
- Im Benachrichtigungsschreiben soll der zu prüfenden medizinischen Einheit die Möglichkeit gegeben werden, falls gewünscht, eine mit einem Tonträger festgehaltene Inspektion zu erhalten.
- Jeder Inspektor weist sich zu Beginn der Inspektion aus.
- Jeder Inspektor kümmert sich während der Inspektion um sein eigenes Fachgebiet.
- Der Inspektor ist während der Inspektion verpflichtet, auf Bemerkungen und Einwände des Teams der zu prüfenden medizinischen Einheit fundiert einzugehen.
- Der Inspektor ist in die Pflicht genommen, fachliche Einwände zu seiner Inspektion vor Ort fundiert zu entkräften.
- Nach der Inspektion ist die gesetzliche Frist von zwanzig Tagen bis zur Ausstellung der Verfügung einzuhalten.
Vorschlag:
QuaSi-Concept schlägt vor, das kantonale Kontrollorgan, welches eine Inspektion durchführt, mit drei fachkompetenten Studienabgängern als Inspektoren zu bestücken. Der Inspektor des Kantonsapothekers überprüft das Handling der Arzneimittel. Der zweite Inspektor ist ein Vertreter der zu prüfenden Ärztegattung, der sich um die Arbeitsabläufe der Wiederaufbereitung kümmert. Der dritte Inspektor kommt aus der Qualitäts-Sicherung. Er überprüft die ganze Dokumentation (Handbuch, Vorgabe- und Nachweisdokumente).
Ich grüsse Sie freundlich
lic. phil. Roland Kissling
Inhaber und Geschäftsführer
QuaSi-Concept