Das Fehlen eines QSS-Datenschutz wird von den Kantonsapothekern als «anderer Mangel» eingestuft 

Kaum wurde das revidierte Datenschutzgesetz am 1. September 2023 in Kraft gesetzt, erscheint auch schon das Fehlen eines QSS-Datenschutz in den Mängellisten der Kantonsapotheker. Bemerkt der Kantonsapotheker bei einer Inspektion in einer Praxis, dass ein QSS-Datenschutz fehlt, stuft er diesen Mangel als «anderer Mangel» ein.

Das QSS-Datenschutz besteht aus SOP und Nachweisdokumenten.

Inhaltlich wird u.a. die elektronische Datenverarbeitung bzw. die IT in einer Praxis abgehandelt. Dabei geht es auch um die Datensicherung, um das Vorgehen bei einem Systemausfall, um die Zugangsberechtigungen, um Updates und um Vieles mehr.

Nicht ausser Acht zu lassen sind ebenso Massnahmen, welche in einer Praxis mit konkreten Handlungen ergriffen werden müssen, welche bewirken sollen, dass die sensiblen Daten auch innerhalb der Praxisräumlichkeiten geschützt bleiben.

Ist die Dokumentation erstellt und sind die Massnahmen umgesetzt, gilt es, mit Formularen bzw. Verträgen die Verschwiegenheitspflicht bei allen Personen, welche Zugang zu sensiblen Daten haben, abzusichern. Weiter muss der Datentransport nach aussen klar geregelt sein. Der Praxisinhaber muss sich auch klar abgrenzen, ab wann er nicht mehr zuständig für den Schutz von sensiblen Daten ist. Dann muss die Löschung der Daten klar geregelt sein und der Patient muss über alle Massnahmen in Kenntnis gesetzt werden.

Das QSS-Datenschutz ist komplexer als man gemeinhin annimmt.

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