Zwei Wiederaufbereitungsräume werden verlangt

Die Heilmittelkontrolle des Kantons Zürich setzt sich jetzt mit neuen Forderungen deutlich von den übrigen Kantonen ab und setzt neue Massstäbe.

Sie fordert bei zwei selbständigen Ärzten, die denselben Wiederaufbereitungsraum benutzen, weil sie in derselben Praxis arbeiten, nun für jeden selbständig arbeitenden Arzt einen eigenen Wiederaufbereitungsraum.

Wenn z.B. ein Ärzte-Ehepaar, bei welchem jeder Partner selbständig ist, eine einzige Praxis besitzt, müssen dort nun zwei verschiedene Wiederaufbereitungsräume eingerichtet werden.

Um zwei verschiedene Wiederaufbereitungsräume zu umgehen, bietet die Zürcher Heilmittelkontrolle an, entweder mit dem anderen selbständigen Arzt einen Vertrag für die «Instrumentenaufbereitung durch Dritte» abzuschliessen oder aber eine Aktiengesellschaft zu gründen, wodurch die beiden selbständigen Ärzte juristisch gesehen wieder zu einer einzigen Person verschmelzen.

QuaSi-Concept wäre höchst erfreut, wenn die Zürcher Heilmittelkontrolle ihr bahnbrechendes Vorgehen transparent begründen bzw. die gesetzlichen Grundlagen dafür offenlegen würde. «Offenlegen» heisst, dass entweder ein Bezug zu einem offiziellen Dokument der Kantonsapothekervereinigung hergestellt wird (dieses Dokument wäre dann auf www.kantonsapotheker.ch publiziert) oder aber, gesetzt der Fall, dass die Heilmittelkontrolle Zürich einen neuen eigenen gesetzlichen Weg beschreitet, müsste auf ihrer Webpage eine entsprechende Direktive publiziert sein.

Ich bin gespannt auf dieses Dokument.

PS: Da die Inspektoren der Heilmittelkontrolle Zürich auch in anderen Kantonen Inspektionen durchführen, könnte diese neue Forderung auch andere Kantone betreffen.

 

Ich grüsse Sie freundlich

 

lic. phil. Roland Kissling

Inhaber und Geschäftsführer

QuaSi-Concept  

Pin It on Pinterest