Der qualifizierte Inspektor
Bereits in den Neunzigerjahren schlug sich die Bundesverwaltung mit dem Problem herum, dass Inspektoren uneinheitlich, nicht gesetzeskonform und häufig auch inkompetent prüften. Es gab auch Fälle, bei welchen ihre Integrität zu wünschen übrig liess, weil sie sich von skrupellosen Geldgebern kaufen liessen. Aufgrund solcher Auswüchse wurde die Bundesverwaltung dazu gedrängt, strengere Regeln bezüglich des Anforderungsprofils eines Inspektors einzuführen.
Seither gelten für die Anstellung von Inspektoren folgende Kriterien, die sich zwischenzeitlich bewährt haben und deshalb in der Branche etabliert sind:
- Ein Hochschulabschluss wird vorausgesetzt, damit sichergestellt werden kann, dass der Inspektor fähig ist, wissenschaftlich zu arbeiten.
- Der Inspektor soll befähigt sein, sich anhand der entsprechenden Fachliteratur in ein Thema auf wissenschaftlichem Niveau einzulesen bzw. einzuarbeiten. Das auf diese Weise erarbeitete Fachwissen wird ihn daran hindern, sich vom angeblichen Fachwissen der Verkaufsbranche beeinflussen zu lassen.
- Der Inspektor soll Plausibilitätsprüfungen auf hohem Niveau durchführen können.
- Der Inspektor soll das Gesetz konform anwenden können. Denn es ist nicht zulässig, allgemein formulierte Gesetzesartikel zur Anwendung zu bringen, in welchen das, was bemängelt wird, gar nicht aufgeführt ist. Es versteht sich von selbst, dass es nicht zulässig ist, allgemein formulierte Gesetzesartikel nach eigenem Gutdünken zu interpretieren.
- Der Inspektor soll transparent arbeiten. Das heisst, mögliche Mängel, deren Einstufungskriterien und Konsequenzen werden auf der Basis konkret vorliegender und verfasster Gesetzesbestimmungen gelistet und publiziert. Dieses Vorgehen verschafft Rechtssicherheit, welche sowohl dem Inspektor als auch den zu prüfenden Einrichtungen dienlich ist.
- Der Inspektor soll weder aus der Verkaufsbranche stammen noch zu dieser eine Verbindung aufweisen.
Ich wünsche Ihnen bei Ihrer nächsten Inspektion einen solchen Inspektor bzw. eine solche Inspektorin und grüsse Sie freundlich.
lic. phil. Roland Kissling
Inhaber und Geschäftsführer
QuaSi-Concept