Gute Praxis zur Aufbereitung von Medizinprodukten von 2010 immer noch gültig
Das Schweizer QSS basiert zu einem grossen Teil auf dem Dokument «Gute Praxis zur Aufbereitung von Medizinprodukten in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie bei weiteren Anwendern von Dampf-Klein-Sterilisatoren».
Dieses Dokument stammt von 2010 (Version 1.0d / April 2010).
Es wurde seinerzeit durch die KIGAP (Arbeitsgruppe der Kantonsapotheker) erarbeitet und durch swissmedic veröffentlicht.
Dieses Dokument entstand damals in Zusammenarbeit mit der SSO (Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft), FMH (Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte), SGSV/SSSH (Schweizerische Gesellschaft für Sterilgutversorgung) und der SGSH (Schweizerische Gesellschaft für Spitalhygiene).
In den Jahren 2013 und 2015 veröffentlichte die KIGAP neue Direktiven.
Deshalb begann die KIGAP, das oben erwähnte Dokument von 2010 zu überarbeiten (Version 2.0). Nach der Überarbeitung wurde es bei den betroffenen Verbänden in die Vernehmlassung gegeben.
Am 20. Februar 2020 veröffentlichte die FMH ihre Stellungnahme. Dabei zeigte sie sich erstaunt darüber, dass bei der Erarbeitung des neu überarbeiteten Dokuments keine ärztlichen Vertreter und auch die FMH nicht involviert worden seien. Deshalb sei das neu überarbeitete Dokument für die Ärzteschaft nicht verbindlich.
Abgesehen davon fordert die FMH, dass die Kontrolle für die Wiederaufbereitung in ärztlicher Hand sein und nicht in der Kompetenz der Kantonsapotheker liegen sollte.
Die FMH fordert eine Neuüberarbeitung der Version 2.0 unter Einbezug der Ärzteschaft und der FMH.
Wenn man die Zeiträume betrachtet, die notwendig waren, damit die Version 2.0 entstehen konnte, und nun eine Neuüberarbeitung ansteht, dürfen wir davon ausgehen, dass die «alte» Version aus dem Jahre 2010 noch einige Zeit gültig sein wird.
Ich grüsse Sie freundlich
lic. phil. Roland Kissling
Inhaber und Geschäftsführer
QuaSi-Concept