Neues Positionspapier der SSO-Zürich vom Januar 2020
Die gestiegenen Anforderungen bezüglich Schweizer QSS haben im Kanton Zürich, welcher das grösste Kontrollorgan der Schweiz besitzt, zu einer Reaktion geführt.
Es wurde eine Task Force aus Zahnärzten des Kantons Zürich gebildet, welche mit der SSO-Zürich, dem Kantonszahnarzt des Kantons Zürich und dem Kantonsapotheker des Kantons Zürich (Kontrollorgan) zusammengearbeitet hat.
Im Januar 2020 veröffentlichte nun die SSO-Zürich dieses noch nicht in allen Teilen fertiggestellte Positionspapier.
Es wurde eine Task Force aus Zahnärzten des Kantons Zürich gebildet, welche mit der SSO-Zürich, dem Kantonszahnarzt des Kantons Zürich und dem Kantonsapotheker des Kantons Zürich (Kontrollorgan) zusammengearbeitet hat.
Im Januar 2020 veröffentlichte nun die SSO-Zürich dieses noch nicht in allen Teilen fertiggestellte Positionspapier.
QuaSi-Concept möchte auf einige Punkte dieses Dokuments besonders hinweisen:
Neuerungen
- Um die sachgemässe Funktion des Ultraschallbades zu dokumentieren, empfiehlt sich 1x pro Woche eine Prüfung der Reinigungsleistung mittels Prüfkörper. Indikator nur in Wasser für 5 Minuten schallen.
(QuaSi-Concept empfiehlt dazu den Folientest von Bandelin) - Um die sachgemässe Funktion des Thermodesinfektors zu dokumentieren, empfiehlt sich 1x pro Tag bei der ersten Ladung eine Prüfung der Desinfektions- und Reinigungsleistung mittels Prüfkörper / Prozessindikator durchzuführen, um zu dokumentieren, dass die erforderliche Temperatur erreicht wurde und somit die Instrumente nachweislich thermodesinfiziert sind. Die Positionierung des Indikators erfolgt in der oberen Ebene (obere Korb).
(QuaSi-Concept empfiehlt dazu den Temperaturindikator von Reatec) - Nicht-freigegebene Instrumente (grüne Zone) werden nicht einfach neu verpackt (gelbe Zone), sondern müssen zwingend in die rote Zone zurückgeführt werden. Das heisst, sie durchlaufen nochmals die ganze Wiederaufbereitung.
- Bei der Bestimmung des Verfalldatums eines verpackten Instruments wird auf das Punktesystem der Swissmedic / KIGAP verwiesen. Auf die Pauschalregelung von drei Monaten wird nicht mehr hingewiesen.
- Beim Öffnen der Kästen/Schubladen gelangt potentiell kontaminiert Luft (Aerosol) in die Schubladen / Kästen. Es ist sicherer auch semikritische Instrumente zu verpacken und Ablaufdaten auf die Verpackung zu notieren. Dazu gehören auch wiederaufbereitete Bohrer und Schleifinstrumente.
- Die Autoklavierung unverpackter massiver Produkte gilt als Thermodesinfektion.
Schweiz-weit einzigartig
QuaSi-Concept ist Schweiz-weit die einzige Firma, die Ihnen die ganze Dokumentation (Handbuch ca. 100 Seiten, ca. 30 Vorgabe- und ca. 30 Nachweisdokumente) zum Schweizer QSS schreibt und zugleich Ihr Personal darüber schult.
Ich grüsse Sie freundlich
lic. phil. Roland Kissling
Inhaber und Geschäftsführer
QuaSi-Concept