Arbeitssicherheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

In der Schweiz führt die kantonale Behörde für Arbeit unabhängig vom Kantonsapotheker ebenfalls Inspektionen in Arzt- bzw. Zahnarztpraxen durch.
Diese Inspektionen beziehen sich auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz gemäss der Umsetzung nach der EKAS-Richtlinie 6508 (EKAS = Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS).

Dabei führt der Inspektor eine ASA-Systemkontrolle in den Praxen durch (ASA = Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit).

In den ersten Jahren seit Bestehen unserer Firma QuaSi-Concept AG hat sich gezeigt, dass die ASA-Umsetzung in den Praxen durch unser QSS abgedeckt werden konnte.

In den letzten Jahren hat jedoch die EKAS ihre Vorgaben verdeutlicht und den Wirkungsbereich vergrössert. Die EKAS-Vorgaben (https://www.ekas.ch/index-de.php?frameset=1) decken heute nun noch zusätzlich Bereiche ab, welche von den Vorgaben des Kantonsapothekers nicht betroffen sind.

 

Ich grüsse Sie freundlich

 

lic. phil. Roland Kissling
Inhaber und Geschäftsführer
QuaSi-Concept

 

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