Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit dem Rundschreiben des Kantonsapothekers des Kantons Bern vom Mai 2016, welches in Absprache mit den Schweizer Kantonsapothekern erfolgte, ist bekannt, wie die Konsequenzen beim Fehlen eines Qualitäts-Sicherungs-Systems (QSS) in einer medizinischen Praxis aussehen:

1. Das Fehlen eines QSS wird als „wesentlicher“ Mangel eingestuft.

2. Für die Behebung dieses Mangels wird eine einjährige Frist angesetzt.

3. Aus diesen beiden Punkten ist ableitbar, dass bei der Weigerung, ein QSS zu installieren, nach Ablauf eines Jahres beim weiteren Bestehen dieses wesentlichen Mangels die Praxis geschlossen wird.

Als Ihr Partner der Schweizer Qualitäts-Sicherung sind wir bestrebt, Ihnen stets Wissenswertes zur Schweizer Qualitäts-Sicherung weiterzugeben.

Lic. phil. Roland Kissling

Direktor Qualitäts-Sicherung (QuaSi)

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